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WAS IST FALSCH AN DER KENNZEICHNUNGSPFLICHT ?
Ist ein honorierter Post wirklich reine Werbung oder eine Anzeige? Die Gesetzeshüter und Verbraucherschützer sind eifrig. Kampf der Schleichwerbung heißt die Devise. Der Bürger muss vor Unterwanderung bewahrt werden. Ich stimme dem grundsätzlich zu und kennzeichne alle Beiträge, die in Kooperation entstanden sind.
Wenn ein möglicher Partner Kooperation ohne Kennzeichnung oder DOFOLLOW-Links erwartet, gehe ich auf das Angebot nicht ein. Auch schreibe ich meine Texte selbst. Vorgegebener, vorformulierter Text erscheint nicht auf stylepeacock.com. Seriöse Agenturen, die bezahlte Beiträge vermitteln, wie z.B. blogfoster, verpflichten ihre Autoren sogar zur Kennzeichnung und zum Setzen von NOFOLLOW-Links. Auch ist bei seriösen Kooperationen eigenständiger Content gefordert und erwünscht.
NICHT OB & WAS – ABER WIE!
Es ist für mich keine Frage des OB, sondern des WIE. Der BGH hat ein Urteil zur Kennzeichnung gefällt. Laut diesem ist ein Begriff wie SPONSORED POST nicht ausreichend und angeblich irreführend. WERBUNG muss es heißen oder besser ANZEIGE.
Also beiße ich den sauren Apfel und kennzeichne „korrekt“ – zumindest gesetzeskonform – als „Werbung“ oder „Anzeige“, wenn ich für einen Beitrag ein Honorar bekommen habe. Aber ich fühle mich dabei wie ein Schwindler.
Warum ich mich wie ein Schwindler fühle? –> HIER GEHT’S WEITER!